Handelsregistereintrag Checkliste

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register. Es wird von den Amtsgerichten geführt und dient der Rechtssicherheit im Handelsverkehr. Ziel ist es, die Allgemeinheit über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu informieren und einen zuverlässigen Nachweis zu erbringen. Im Handelsregister werden zwei Abteilungen unterschieden:

Abteilung A und Abteilung B.

Abteilung A gilt für Einzelkaufleute und Personengesellschaften, also eingetragene Kaufleute, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften.

Abteilung B ist für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften zuständig. Alle Angaben im Handelsregister müssen der Wahrheit entsprechen, damit die Öffentlichkeit geschützt wird. Alle Eintragungen werden im Original veröffentlicht. In der folgenden Checkliste sind alle Anforderungen sowohl für die Abteilung A, als auch für Abteilung B aufgegliedert.

Checkliste bei der Handelsregistereintragung

Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister auf Grund folgender Unterteilung:

1) Anmeldung eines Kaufmannes:

Der Kaufmann ist verpflichtet, die Niederlassung anzumelden, in der sein Geschäft betrieben wird. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden. Dafür sind folgende Unterlagen notwendig: Firmenname und Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftszweig.

2) Anmeldung einer Offenen Handelsgesellschaft:

Bei der Anmeldung einer Offenen Handelsgesellschaft sind folgende Angaben erforderlich: Firmenname und Rechtsform, Sitz des Unternehmens, Angaben zu den Gesellschaftern, Beginn der Gesellschaft, Geschäftszweig

3) Anmeldung einer Kommanditgesellschaft:

Wie auch bei der Offenen Handelsgesellschaft sind alle Angaben bei der Kommanditgesellschaft zu machen. Hinzukommen die Namen der Kommanditisten und die Höhe der Einlagen.

4) Anmeldung einer Zweigniederlassung der Personenhandelsgesellschaft:

Die Anmeldung muss bei dem Gericht erfolgen, wo auch der Sitz der Gesellschaft ist. Es sind alle Angaben zu machen, welche bei der Gründung der Gesellschaft notwendig waren.

5) Anmeldung einer Zweigniederlassung von einer im Ausland ansässigen Personenhandelsgesellschaft:

Auch hier werden die Angaben bei dem Gericht gemacht, wo sich der Sitz des Unternehmens befindet. Sieht das Recht des Herkunftslandes Abweichungen vor, so sind diese zu beachten. Ansonsten müssen alle anderen Angaben ebenso erfolgen.

6) Anmeldung einer GmbH:

Die GmbH gilt erst als gegründet, sobald die Eintragung in das Handelsregister erfolgte. Nur der Geschäftsführer kann die Anmeldung vornehmen, diese muss vom Notar beglaubigt sein. Sie erfolgt bei dem Gericht, wo sich der Sitz der Gesellschaft befindet. Es sind folgende Angaben notwendig: Firma und Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Gesellschaftsanteile, Sach- oder Bareinlage. Des Weiteren ist bei der Anmeldung der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung und eine Legitimation des Geschäftsführers mitzubringen. Auch eine Einigung, ob die Einlage Bar oder in Gegenständen eingebracht wurde, ist erforderlich.

7) Anmeldung einer Aktiengesellschaft:

Alle Gründern mit Mitglieder des Vorstandes sind bei Gericht anmelden. Dabei müssen alle Vorstandsmitglieder namentlich unterschreiben. Außerdem sind diese Angaben erforderlich: Firmenname, Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe Grundkapital, Feststellung der Satzung, Dauer der Gesellschaft, genehmigtes Kapital. Diese Anlagen müssen bei der Anmeldlung eingereicht werden: Satzung und Urkunden, Gründungsbericht, Prüfungsberichte, Genehmigungsurkunde, Versicherung der Vorstandsmitglieder.